Rechtspsychologe mit DBT-F Zusatzqualifikation

Wichtiger Hinweis: diese Zertifizierungsoption richtet sich nur an Personen, die Teilnehmer*innen von DBT-F-Inhouse-Schulungen sind oder waren, da die DBT-F Kurse nicht in den AWPs direkt angeboten werden.

Ein Rechtpsychologe mit DBT-F-Zusatzqualifikation muss den Nachweis erbringen, dass er in der Lage ist, gemäß den Grundlagen und Prinzipien der DBT mit Borderline-Patienten und Patienten mit dissozialen Persönlichkeitsstörungen vom impulsiven Typ in einem forensischen Setting zu arbeiten. Des Weiteren muss er sich zur kontinuierlichen Weiterbildung auf dem Gebiet der Borderline-Störung verpflichten. Das Zertifikat zum Rechtspsychologen mit DBT-F-Zusatzqualifikation wird deshalb für die Dauer von drei Jahren vom DDBT e.V. vergeben, nach Sichtung der Unterlagen und anschließender Prüfung.


Falls der Rechtspsychologe mit DBT-F-Zusatzqualifikation innerhalb dieser drei Jahre mindestens an einem kompletten DBT-Netzwerktreffen teilgenommen hat (Teilnahmebescheinigung bitte beim Sekretariat einreichen), wird die Zertifizierung um drei Jahre verlängert.

Wichtig: Für eine Re-Zertifizierung werden ausschließlich vom Dachverband DBT e.V. organisierte Netzwerktreffen anerkannt.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

1.    Berufliche Voraussetzung: abgeschlossenes Studium zum Rechtspsychologen
2.    mind. 3 Jahre (einzel)psychotherapeutische Tätigkeit
3.    96 Stunden Theorie in DBT-F
4.    ein supervidierter stationärer Fall (über mind. 1 Jahr) und Rating (= Best of)
5.    Teilnahme an einem (Online-)Konsultationsteam 
6.    Teilnahme am Supervisionsworkshop 
7.    eine supervidierte Skills-Gruppe (6 Monate)
8.    Empfehlungsschreiben des Supervisors
9.    Kurs in VT-Grundlagen (24 UE) oder Nachweis Erstverfahren VT
10.    Vorliegen eines kurzen Lebenslaufs und eines Fallkonzepts
11.    Prüfung

 

1.) Berufliche Voraussetzung

•    abgeschlossenes Studium der  Rechtspsychologie  ( Master) oder Fachpsychologe Rechtspsychologie

Bei der Zulassung zur Zertifizierung ist das entsprechende länderspezifische Studienäquivalent entscheidend. 
Beispiel: Erteilt Österreich die Zulassung zu psychotherapeutischer Tätigkeit (Äquivalent zur Approbation in Deutschland), ist eine DBT-Zertifizierung entsprechend möglich, auch wenn in Deutschland die Approbationszulassung verweigert würde.


Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das Sekretariat: sekretariat@dachverband-dbt.de

Die Fortbildung in DBT-F kann vor Abschluss der Psychotherapieausbildung oder -weiterbildung begonnen werden. Die Supervision kann jedoch erst unter der Voraussetzung des Nachweises der Kurse DBT-F Basis I, DBT-F Skills I und DBT-F Skills II beginnen. Sollte ein Supervisor für Psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Ausbildung gleichzeitig anerkannter DDBT-Supervisor sein, kann mit der Supervision schon während der Ausbildung (vor der Approbation) begonnen werden, sofern die supervidierte Therapie als Ausbildungstherapie unter Verantwortung des Ausbildungsinstituts stattfindet.
Der Fortbildungskandidat wird zur DBT-Supervision zugelassen, wenn keine Bedenken hinsichtlich seiner persönlichen Eignung als DBT-F-Therapeut im Rahmen eines Eingangsgesprächs mit dem Supervisor bestehen.

2.) 3 Jahre (einzel)psychotherapeutische Tätigkeit

Nachweis über mind. 3 Jahre (einzel)psychotherapeutische Tätigkeit, z. B. durch Bestätigung des Arbeitgebers oder aussagekräftiges Arbeitszeugnis.


3.) 96 Stunden theoretische Ausbildung

Teilnahme an den folgenden sechs Theoriebausteinen eines vom Dachverband DBT e.V. akkreditierten Fortbildungsinstitutes (AWPs) bzw. Trainers im Rahmen einer Inhouse-Schulung.

  • DBT-F Basis I (16 UE)
  • DBT-F Basis II (16 UE)
  • DBT-F Basis III (16 UE)
  • DBT-F Skills I (16 UE)
  • DBT-F Skills II (16h UE)
  • DBT-F Skills III (16 UE)

Insgesamt umfasst das Curriculum 12 Tage.

Inhouse-Schulungen können Sie über die AWP-Fortbildungsinstitute buchen:

awp-berlin-online.de
awp-freiburg.de
awp-muenchen.de
awp-zuerich.ch

3.) Ein supervidierter stationärer Fall (über mind. 1 Jahr) & Rating

Supervidierter Fall
Überwiegend stationäre einzeltherapeutische Behandlung eines Borderline-Patienten oder eines Patienten mit dissozialer Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ in einem forensischen Setting nach DBT über mindestens 1 Jahr. Es sind insgesamt mind. 17 Supervisionsstunden nötig, wovon 5 Stunden in Form eines Supervisionsworkshops abgegolten werden müssen, siehe Punkt 5.
 
Die gesamte Supervision sollte videogestützt erfolgen.
12 Bänder müssen gesichtet werden, davon müssen 3 Bänder vollständig gesehen und kommentiert werden und 9 Bänder teilweise.
Damit der Supervisionsprozess gewährleistet ist, müssen mit Ausnahme des Supervisionsworkshops die Supervisionen kontinuierlich durch einen Supervisor begleitet werden.

Diesen Nachweis stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.

 
Rating = show the best
Der Prüfling muss vor der Prüfung eine von einem unabhängigen Rater als adhärent eingestufte Aufnahme einer ganzen DBT-Sitzung aus dem stationären, supervidierten Fall nachweisen.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie als Therapeut*in auf der Rating-Videoaufnahme gut sichtbar sind und dass Ihrem Rater das für das geratete Video zugehörige Wochenprotokoll vorliegt.

Kontaktadressen der Rater:

Dipl.-Psych. Julia Förster
Praxis für Psychotherapie
Gatower Straße 296
14089 Berlin
Mail: info@juliafoerster.de
Tel.: 030 2311 2145

Dipl.-Psych. Christiane von Falkenhayn
Berlin: Hindenburgdamm 25, 12203 Berlin (KV)
Potsdam: Hans-Thoma Str. 1, 14467 Potsdam
Mail: mail@von-falkenhayn.ch 
Tel.: 0176 / 22 91 18 57

PD Dr. Dipl.-Psych. Christian Stiglmayr
Arbeitsgemeinschaft für wissenschaftliche Psychotherapie Berlin (AWP)
Tempelhofer Damm 227
12099 Berlin
Mail: christian_stiglmayr@web.de
Tel.: 030 30 111 477

Kosten für das Rating: 200,00€

 

5.) Teilnahme an einem (Online-)Konsultationsteam

Über die Länge des unter Punkt 3. genannten supervidierten ambulanten Falls muss der Zertifizierungsanwärter an einem (Online-)Konsultationsteam teilnehmen, in dem das weitere therapeutische Vorgehen des betreffenden Falls besprochen wird.

Das Konsultationsteam muss mind. 14-tägig stattfinden.

Über unsere Konsultationsteambörse können Sie bestehenden Teams beitreten oder ein eigenes Konsultationsteam gründen: https://www.dachverband-dbt.de/dbt-therapieangebote/konsultationsteams

Der Nachweis über die mind. 14-tägige Teilnahme am Konsultationsteam stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.

 

6.) Teilnahme am Supervisionsworkshop 

Es muss die Teilnahme an mind. 1 Supervisionsworkshop (= 2 Tage bzw. 16 Unterrichtseinheiten) bzw. 2 Supervisionsworkshop-Tagen (à 8 UE) nachgewiesen werden. 2 Tage Supervisionsworkshop entsprechen 5 Supervisionsstunden.

In dem Supervisionsworkshop muss der zu supervidierende Fall dargestellt werden.

Entsprechende Supervisionsworkshops werden über die AWPs oder über einige unserer DBT-Supervisor*innen angeboten. Bitte erfragen Sie dazu eigenständig bei den DBT-Supervisor*innen, wann diese Termine für Supervisionsworkshops anbieten.

 

7.) Eine supervidierte Skills-Gruppe (6 Monate; ambulant oder stationär)

Leitung einer Skills-Gruppe über ein halbes Jahr (1x/Woche) oder 3 Monate (2x/Woche), davon müssen mindestens 4 Sitzungen von einem DBT-Supervisor (einzeln oder in der Gruppe) per Video ausschnittsweise supervidiert werden.

Diesen Nachweis stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.

 

8.) Empfehlungsschreiben des Supervisors

Neben der Empfehlung wird das Datum des Supervisionsbeginns benannt.
Diesen Nachweis stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.

9.) Kurs in Verhaltenstherapie-Grundlagen (24 UE) - zwingend notwendig!

Psychologen und Ärzte mit tiefenpsychologischer Ausbildung und Rechtspsychologen/ Fachpsychologen Rechtspsychologie müssen zusätzlich einen Kurs in VT-Grundlagen (24 UE) nachweisen. Ein solcher wird anerkannt, wenn er von einem zertifizierten DBT-Trainer oder von einem an einem VT-Institut akkreditierten Dozenten durchgeführt wurde. 
Wurde der VT-Kurs nicht über eine der AWPs absolviert, senden Sie bitte zusätzlich zu Ihren Prüfungsunterlagen eine kurze Bestätigung, dass der Dozent ein anerkannter VT-Supervisor am anbietenden Institut ist.
Psychologen und Ärzte, deren Erstverfahren Verhaltenstherapie ist, senden darüber einen entsprechenden Nachweis (dieser steht in der Regel auf der 2. oder 3. Seite Ihrer Approbationsurkunde oder auch im Zeugnis über die staatl. Prüfung für PP, z. B. mit der Formulierung: „vertiefte Ausbildung in: Verhaltenstherapie“). Dieser Nachweis ersetzt den VT-Kurs.


10.) Kurzer Lebenslauf und Fallkonzeption

Ein Lebenslauf, der einen kurzen Überblick über die Schulausbildung und die weitere berufliche Laufbahn gibt.

Eine schriftlich ausgearbeitete Fallkonzeption zu einem ambulanten oder stationären Fall (nicht länger als 5 Seiten) wird im Fachgespräch besprochen und vorab eingereicht.

Das Video zur Fallkonzeption wird samt Laptop zur Prüfung mitgebracht.

Der vorgestellte Fall ist ein weiterer, nicht in den 17 Supervisionsstunden dargestellter Fall.

 

11.) Prüfung

Das 30-minütige Abschlussgespräch erfolgt durch zwei DBT-Supervisoren, die nicht gleichzeitig Supervisor des Prüflings gewesen sein dürfen. Die Prüfung beinhaltet eine Falldarstellung einer ambulanten oder stationären Therapie nach DBT, die nicht identisch ist mit dem supervidierten Fall. Der in der Prüfung vorgestellte Fall kann ein ambulanter oder ein stationärer Fall sein.

Der Kandidat stellt die Behandlung eines Falles vor, der Fall muss nicht abgeschlossen sein.

Das Prüfungsvideo entspricht nicht den Supervisions- oder Ratingvideos.
Die Präsentation dauert 10 Minuten. Die Fallkonzeptualisierung orientiert sich an den Grundlagen der DBT Case Conceptualisation (Download: Fallkonzepterstellung). Der Kandidat sollte anhand von Video-Segmenten den Verlauf der Behandlung dokumentieren und Beispiele demonstrieren, die seiner Meinung nach gute DBT darstellen. An die Falldarstellung schließt sich ein 10-minütiges kollegiales Fachgespräch an, in dem der Prüfungsfall mit den Grundlagen der DBT in Beziehung gesetzt und diskutiert wird.

 

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: