Zertifizierung als DBT-F-Therapeut für Sozial- und Pflegeberufe (SuP)

Wichtiger Hinweis: diese Zertifizierungsoption richtet sich nur an Personen, die Teilnehmer*innen von DBT-F-Inhouse-Schulungen sind oder waren, da die DBT-F Kurse nicht in den AWPs direkt angeboten werden.

Ein DBT-F-Therapeut für Sozial- und Pflegeberufe muss den Nachweis erbringen, dass er in der Lage ist, Patienten mit Borderline-Störungen und Patienten mit dissozialen Persönlichkeitsstörungen vom impulsiven Typ in einem forensischen Setting in den jeweiligen Einrichtungen zu betreuen und die psychotherapeutischen Behandlungen zu unterstützen.

Das Zertifikat zum DBT-F-Therapeuten für Sozial- und Pflegeberufe wird deshalb für die Dauer von drei Jahren vom DDBT e.V. vergeben, nach Sichtung der Unterlagen und anschließender Prüfung.

Falls der DBT-F-Therapeut SuP innerhalb dieser drei Jahre mindestens an einem kompletten DBT-Netzwerktreffen teilgenommen hat (Teilnahmebescheinigung bitte beim Sekretariat einreichen), wird die Zertifizierung um drei Jahre verlängert.

Wichtig: Für eine Re-Zertifizierung werden ausschließlich vom Dachverband DBT e.V. organisierte Netzwerktreffen anerkannt.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
  1. Berufliche Voraussetzungen
  2. Theorie in Verhaltenstherapie (24 UE)
  3. Theorie in DBT-F (112 UE)
  4. Berufliche Tätigkeit mit Borderline-Patienten (min. 6 Monate)
  5. Durchführung einer Skill-Gruppe
  6. Video-Nachweis von spezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten in DBT-F
  7. Empfehlungsschreiben des Supervisors
  8. Vorliegen eines kurzen Lebenslaufs
  9. Prüfung

 

1.) Berufliche Voraussetzungen

Berufliche Tätigkeit nach bestandener Abschlussprüfung (Examen, staatliche Prüfung, Diplom, Magister, Bachelor of Arts, Bachelor of Science, Master of Arts, Master of Science) in einem der folgenden sozialen, pflegerischen, fachtherapeutischen, pädagogischen und psychologischen Ausbildungs- oder Studienberufen:

•    Altenpfleger (Voraussetzung: mind. 1 Jahr Psychiatrieerfahrung)
•    Arbeitstherapeut
•    Ergotherapeut
•    Erzieher
•    Hebamme/Entbindungspfleger
•    Heilerziehungspfleger
•    Heilpraktiker für Psychotherapie
•    Körpertherapeut
•    Bewegungstherapeut
•    Krankenschwester oder -pfleger
•    Kinderkrankenschwester oder -pfleger
•    medizinische Fachangestellte (MFA)
•    Fachwirt für ambulante medizinische Betreuung
•    diplomierte/r Pflegefachfrau/-mann HF/Schweiz   
•    Kunsttherapeut
•    Gestaltungstherapeut
•    Musiktherapeut
•    Pädagoge
•    Physiotherapeut
•    nicht approbierter Diplom-Psychologe
•    Sozialarbeiter
•    Sozialpädagoge
•    BA FHO Soziale Arbeit/Schweiz
•    in Österreich zusätzlich für Lehrer, Theologen und Bachelor in Sozialberufen

Bologna-Prozess: Bachelorabschluss in sozialem Bereich analog einem ehemaligen Diplom im Gesundheitsbereich. Liegt ein Masterabschluss in einem sozialen Gesundheitsberuf vor und der Bachelor wurde in einer fachfremden Studienrichtung erworben, ist zusätzlich eine mindestens 3-jährige Tätigkeit mit Borderline-Patienten nachzuweisen (kann auch ausbildungsbegleitend sein). 

 

2.) Theoretische Ausbildung in Verhaltenstherapie

Nachweis der Teilnahme an einem Grundkurs in verhaltenstherapeutischen Standardmethoden über mindestens 24 Stunden.
Ein solcher wird anerkannt, wenn er von einem zertifizierten DBT-Trainer oder von einem an einem VT-Institut akkreditierten Dozenten durchgeführt wurde. Wurde der VT-Kurs nicht über eine der AWPs absolviert, senden Sie bitte zusätzlich zu Ihren Prüfungsunterlagen eine kurze Bestätigung, dass der Dozent ein anerkannter VT-Supervisor am anbietenden Institut ist.


3.) Theoretische Ausbildung in DBT

Teilnahme an den folgenden sieben Theoriekursen eines vom Dachverband DBT e.V. akkreditierten Fortbildungsinstitutes (AWPs) bzw. Trainers im Rahmen einer Inhouse-Schulung:

•    DBT-F Basis I
•    DBT-F Basis II 
•    DBT-F Basis III
•    DBT-F Skills I 
•    DBT-F Skills II 
•    DBT-F Skills III
•    SuP-Kurs 

Als Kursreihenfolge empfiehlt sich:
 
•    DBT-F Basis I
•    DBT-F Skills I
•    DBT-F Skills II
•    Workshop SuP 
•    DBT-F Basis II
•    DBT-F Skills III  
•    DBT-F Basis III
 

Inhouse-Schulungen können Sie über die AWP-Fortbildungsinstitute buchen:

awp-berlin-online.de
awp-freiburg.de
awp-muenchen.de
awp-zuerich.ch

4.) Berufliche Tätigkeit mit Borderline-Patienten (min. 6 Monate)

Nachweis (mittels Checkliste oder kurzer Bestätigung der Station/des Arbeitsgebers) einer halbjährlichen ganztägigen (oder äquivalenten) Anstellung auf einer Station, Tagesklinik, Ambulanz oder sozialpsychiatrischen Einrichtung (oder eines Äquivalents), die Borderline-Patienten behandelt.

5.) Durchführung einer Skills-Gruppe

Nachweis über eine Skills-Gruppenleitung über mindestens 6 Monate (1x/Woche) oder 3 Monate (2x/Woche) durch eine Bestätigung des DBT-Supervisors.
Diesen Nachweis stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.
 

6.) Sammlungen von Kenntnissen und Fertigkeiten in DBT

Dies beinhaltet Kenntnisse in biosozialer Theorie, Fertigkeiten bei der Durchführung der Skills-Gruppe als Therapeut in Ausbildung sowie bei der Durchführung von Verhaltensanalysen und der Vermittlung von Skills im Einzelkontakt. Der Nachweis muss anhand von mindestens 6 Videobändern erbracht werden. Diese müssen von einem DBT-Supervisor supervidiert und der gezeigte Behandlungsstandard muss als ausreichend eingeschätzt werden.


Inhalte der 6 Videobänder:
•    Es zeigen mind. 2 Bänder die Skillsgruppenarbeit
•    Es zeigen mind. 4 Bänder die Arbeit mit dem Patienten 
o    1 Band enthält Verhaltensanalyse
o    1 Band enthält Erklärung des biosozialen Modells
o    2 Bänder enthalten Skillsvermittlung


Diesen Nachweis stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.  

7.) Empfehlungsschreiben des Supervisors

Diesen Nachweis stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.

8.) Kurzer Lebenslauf

Ein Lebenslauf, der einen kurzen Überblick über die Schulausbildung und Aufschluss über die weitere berufliche Laufbahn gibt.

9.) Prüfung

Das 30-minütige Abschlussgespräch erfolgt durch zwei DBT-Supervisoren, die beide nicht Supervisor des Prüflings gewesen sein dürfen. Der Kandidat präsentiert einen 10-minütigen Videoausschnitt, anhand dessen seiner Meinung nach gute DBT-F dokumentiert wird. Der Videoausschnitt sollte keinem der sechs bereits supervidierten Videobänder entnommen sein. An die Videodokumentation schließt sich ein ca. 20-minütiges kollegiales Fachgespräch an, in dem die Inhalte des Videos mit den Grundlagen der DBT-F in Beziehung gesetzt und diskutiert werden.

Der Kandidat sollte anhand von Video-Segmenten den Verlauf der Behandlung dokumentieren und Beispiele demonstrieren, die seiner Meinung nach gute DBT-F darstellen.

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: