Zertifizierung als ambulantes DBT-Netzwerk

Ein vom DDBT e.V. zertifiziertes DBT-Netzwerk muss den Nachweis erbringen, dass ein multimodulares Behandlungsangebot nach den Richtlinien der DBT für Borderline-Patienten besteht, dass dieses von ausgebildetem Fachpersonal umgesetzt wird und dass regelmäßige Supervision und Fortbildung gewährleistet ist.

Die (Erst-)Zertifizierung als DBT-Netzwerk durch den DDBT erfolgt jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren, unter Voraussetzung folgender struktureller und ergebnisorientierter Gegebenheiten:

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  1. Schriftliches Behandlungskonzept
  2. Personalbesetzung
  3. Patientenbesetzung
  4. Therapieangebot
  5. Ergebnisqualität
  6. Mitgliedschaft


1.) Schriftliches Behandlungskonzept

Es muss ein Behandlungskonzept (schriftlich und/oder digital) eingereicht werden, welches auch den Patienten zur Einsicht vorliegt.


2.) Personalbesetzung (bitte namentlich benennen)

Ein ambulantes DBT-Netzwerk besteht aus mindestens 3 zertifizierten DBT-Therapeuten.
Weitere DBT-Therapeuten in Ausbildung (mindestens Basis I, Skills I und Skills II) sowie zertifizierte DBT-Therapeuten für Sozial- und Pflegeberufe können das Team ergänzen.


3.) Patientenbesetzung

Mindestens 10 Behandlungen von Patienten mit Borderline-Persönlichkeitsstörung pro Jahr. Zeitgleich müssen mindestens sechs Borderline-Behandlungsplätze in einem ambulanten DBT-Netzwerk angeboten werden.


4.) Therapieangebot

  • eine Stunde DBT-Einzeltherapie pro Woche
  • mindestens eine Sitzung Skillstraining à 90 Minuten pro Woche (Gruppe oder Einzel)
  • mindestens zweiwöchentliche Teambesprechung (Consultingteam)

 

5.) Ergebnisqualität

Die beteiligten Therapeuten verpflichten sich zu einer Evaluierung der Therapieergebnisse. Diese sind entweder an den Vorgaben des Kostenträgers oder an noch zu entwickelnden Vorgaben des DDBT orientiert.


6.) Mitgliedschaft

Die im Netzwerk beteiligten Therapeuten sollten Mitglied im DDBT sein.

 

Antrag auf Erstzertifizierung

Bitte senden Sie Ihren Antrag zusammen mit einer Aufstellung der o. g. Kriterien als PDF per Mail an Frau Sophia Aliffi:
sekretariat@dachverband-dbt.de

Erforderliche Unterlagen zur Erstzertifizierung:

 Die o. g. Kriterien gelten analog auch für zertifizierte DBT-Ambulanzen an Kliniken.

 

Unterlagen für Re-Zertifizierung nach 2 Jahren

(Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie Ihre Unterlagen für die Re-Zertifizierung selbstständig und fristgerecht ein!)

Bitte senden Sie Ihre Rezertifizierungsunterlagen als PDF per Mail an Frau Sophia Aliffi:

Erforderliche Unterlagen (jährlich einzureichen):

  • Bestätigung des anerkannten, externen Supervisors über die jährliche, 8-stündige Team-Konsultation an einem Standort, an dem die Einrichtungen der Netzwerkteilnehmer vertreten sind (8 Stunden = 8 Unterrichtseinheiten)
    (bis 2018: Bestätigung des Supervisors über den 8-stündigen Team-Tag)
    (ab 2018: Checkliste Team-Audit AN, ausgefüllt zusammen mit dem Supervisor bei der 8-stündigen Team-Konsultation)
  • jährliche Netzwerktreffen-Teilnahmebescheinigungen von 2 Netzwerk-Therapeuten (vollständig und über alle Tage)

Wichtig: Für eine Re-Zertifizierung werden ausschließlich vom Dachverband DBT organisierte Netzwerktreffen anerkannt.

 

Download: Checkliste ambulante DBT-Netzwerke

Download: Checkliste Team-Audit AN