***Änderung der Zertifizierungsrichtlinien zum 01.01.2024***
Das Kriterium für die Supervision ändert und erweitert sich: Neben der Einzelsupervision wird die Teilnahme an einem Supervisionsworkshop und an einem Konsultationsteam verpflichtend. Für die Richtlinienänderung gilt eine Übergangszeit vom 01.01.24 - 31.12.24.
Wichtig: Wenn Sie 2024 alle Zertifizierungskriterien erfüllen außer der Prüfung und diese erst für 2025 planen, können Sie sich noch nach den alten Richtlinien zertifizieren lassen.
Alle weiteren Informationen finden Sie in den Zertifizierungsrichtlinien.
Zertifizierungsrichtlinien DBT-Therapeut: https://www.dachverband-dbt.de/zertifizierung_pruefung/zertifizierung/dbt-therapeut
Zertifizierungsrichtlinien DBT-A-Therapeut: https://www.dachverband-dbt.de/zertifizierung_pruefung/zertifizierung/dbt-a-therapeut
Die Richtlinien für die Zertifizierung zum DBT-SuP-Therapeuten und zum DBT-A-SuP-Therapeuten ändern sich nicht.
Änderung der Prüfungsformalitäten: Bei Prüfungen ab dem 01.01.2025 ist es außerdem nicht mehr möglich, dass der Supervisor auch der Zweitprüfer bei der DBT-Prüfung ist. Diese Regelung gilt nur noch bis zum 31.12.2024. Bei aktuell laufenden Supervisionen ist es noch zulässig, dass der Supervisor auch der Zweitprüfer ist, auch wenn die Prüfung erst in 2025 stattfindet.